Ich habe meinen seid 04.2021 und auch kein Problem, mit dem System kann mir zum Glück auch relativ viel selber weiterhelfen. Aber mir gehts dabei einfach ums Prinzip und wenn mir der Händler, wo ich meinen damals geholt habe. Nicht so entgegenkomme, wäre hätte ich den Rechtsweg schon in Anspruch genommen. Da Yamaha 05.2022 das Recht einer Nachbesserung (erster Rückruf) hatte und diese das Problem nicht behoben hat. Würde ich jetzt mit einem Anwalt kommen zwecks Preisnachlass oder eventueller Rückgabe trifft es da genau den Falschen. Leider nicht Yamaha, die sich ja weiterhin schön bedeckt halten, man könnte es auch aussitzen nennen.