Zitat:
@steviewde schrieb:
Wenn also eine Rad/Reifen-Kombination in den Papieren vom - hier Beetle - gilt das mehr oder weniger für alle originalen Felgen von VW/Audi ..., wenn Breite, Durchmesser und ET passen.
Auf den Schmiedefelgen vom ersten Audi A3, um die es hier geht (Audi-Teilenummer 8L0 601 025 E, hergestellt übrigens von Otto Fuchs), steht nur Audi, nicht VW/Audi.
Um diese legal an meinem Golf 4 nutzen zu können, war tatsächlich eine Einzelabnahme erforderlich. Die GTÜ hat dafür immerhin deutlich weniger ("nur" 132 Euro) berechnet als der TÜV, aber die Zulassungsstelle hat dann noch einmal 52,40 Euro verlangt für die Eintragung sowie die Neuerteilung der Betriebserlaubnis mit neuer Ausfertigung von Teil I und II der Zulassungsbescheinigung.
Einen solchen Kosten- und Papieraufwand, nur um Felgen eines direkten technischen Schwestermodells aus dem gleichen Konzern einzutragen, deren sämtliche Maße (Breite, Durchmesser und Einpresstiefe) mit denen der Originalfelgen übereinstimmen, kann es wohl nur in Deutschland geben.
PS: Traglastbescheinigungen stellt Audi übrigens keine mehr aus, aber der Gutachter kann die erlaubte Traglast der Audi-Serienfelge natürlich binnen Sekunden über deren Teilenummer recherchieren.