Zitat:
@Hobbybastlerin schrieb am 28. August 2023 um 12:52:32 Uhr:
Nur weil ein Fehler bekannt ist heißt das nicht, dass man ein Anrecht auf kostenfreie Instandsetzung hat.
Ohne hier eine Rechtsberatung zu liefern, meines Erachtens verhält sich das folgendermaßen:
Die erste Reparatur muss nicht bezahlt werden, da sie nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.
Die zweite Reparatur (Austausch Wärmetauscher) ist zu bezahlen und wenn sich VW mit 70% Materialkosten beteiligt ist das schön, aber ein Anrecht darauf hat man nicht.
Das ist auch meine Meinung.