Zitat:
@ronne2 schrieb am 3. Mai 2025 um 08:32:15 Uhr:
Es gibt gesetzlich immer 24 Monate, der Händler kann aber auf ein Jahr verkürzen.
OK, danke. Werde mal den freundlichen aufsuchen. Bzgl. der Verkürzung der Gewährleistung habe ich in den AGB/Kaufvertrag nur etwas für Nicht-Verbraucher gefunden. Also dürfte ich noch drin sein.