Ach ja …. Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch Unfall sollte durchaus als „unerlaubte Handlung“ betrachtet werden können …. Ergo: keine Restschuldbefreiung nach InsO für bzw. gegen diesen Gläubiger … InsO nützt also nichts!!!!
Vielleicht gibts hier ja einen Anwalt oder InsO-Verwalter, der das mal klären kann …..