@Lexwalker
Das ist grundsätzlich korrekt, wobei man bei der Garantie im Prinzip ab dem Tag eins in der Beweispflicht ist. Lehnt der Hersteller Garantieleistungen ab, wirst Du in einem eventuellen Prozess als Garantienehmer nachweisen müssen, dass ein Garantiefall vorliegt. Damit stehst Du letztlich im Prinzip wieder vor dem gleichen Problem wie in der Gewährleistung ab dem siebten Monat. Und viele Garantiebedingungen sehen halt auch recht schnell Kostenbeteiligungen vor oder schließen gewisse Bauteilgruppen oder Fehler komplett von der Garanatie aus.
Man muss sich aber genau ansehen, was jede einzelne Garantie umfasst. Da gibt es unendlich viele Varianten, da es ein vertraglicher Anspruch ist und somit jeder Hersteller die Garantie im Prinzip bauen kann, wie er will.