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Also erstbesitzer VW EZ 11/13
Ich hab ihn als Werkswagen/Jahreswagen mit 10 000km gekauft
Auf mich wurde er 11/14 zugelassen habe jetzt 100 000km drauf
Ich denke nicht zu viele km da hier schon Leute mit viel viel mehr km ihren KP zurück bekommen haben.
Also stimmen deine Daten nahezu 1:1 mit meinen überein in Bezug auf EZL, Kaufdatum, Laufleistung bei Kauf, direkter Vorbesitzer VW. Dass du 40.000 km mehr gefahren bist, sollte keine Rolle spielen, wie ja aus diversen Forumsbeiträgen ersichtlich ist. Im Sinne der Gleichbehandlung (und der geltenden Gesetzeslage "Rückabwicklung des Kaufvertrags"😉 müsste daher der Kaufpreis vollständig rückerstattet werden. Einen RA einzuschalten macht Sinn, er wird auf die ausstehende Kaufsumme nochmals 4% Verzugszinsen draufschlagen und du musst dich nicht mehr um nervige Anrufe kümmern. Vermutlich wird sich VW relativ schnell auf einen faireren Deal mit dir einigen können 🙂 . Ich drücke die Daumen.
P.S.: Ich habe jetzt einen Kaufvertrag für mein Auto aber noch kein Geld.