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Volvo 1 (L) V70

Erfahrung mit Nightbreaker LED?

Zitat: @HerrGammelgaard schrieb am 17. Februar 2025 um 23:50:10 Uhr: Noch was ganz allgemein: Bei Einbau von für den V70-1 zugelassenen Osram Nightbreaker LED muss die ABE mit geführt werden, um die Zulässigkeit beim entsprechenden SCHEINWERFER (also NICHT FAHRZEUG!) nachweisen zu können. Die Nightbreaker LED dürfen nur und ausschliesslich in original Volvo Scheinwerfer eingebaut werden, die Hella für Volvo gefertigt hat, und natürlich auch in die von Hella für den Ersatzteilmarkt angenotenen, denn es sind aus technischer Sicht sogenannte IDENTTEILE. Entscheidend ist die in die Streuscheibe eingegossene Prüfnummer. Das ist nicht die Prüfnummer der Streuscheibe, sondern des kompletten Scheinwerfers. Problem nur: Volvo kann die originalen Scheinwerfer nicht mehr liefern, und bei Hella sind sie derzeit ausverkauft. "Derzeit" könnte leider auch bedeuten für immer. Man muss sich also bewusst sein, dass die NightBreaker als LED Version (!) nur zulässig sind, wenn auf der Streuscheibe die in der ABE von Osram hinterlegte Prüfnummer steht. Zusammengefasst: Ab sofort nie alte originale Volvo bzw. Hella Scheinwerfer vom V70-1 entsorgen, weil die Reflektoren matt sind. Denn die einzige legale Möglichkeit (die auch einer genaueren Überprüfung stand hält) NightBreaker LED zu fahren, sind original Volvo/Hella SW. Die Reflektoren muss man dann bei einer Fachfirma (z.B. Reflektorklinik.de in Ilsede bei Braunschweig, das ist die einzige die ich bisher kenne, neu bedampfen lassen. Kostet dort aktuell 124,95 je Reflektor (der Preis geht nach Länge des Reflektors diagonal gemessen, beim V70-1 sind es ca. 380 mm. Man kann natürlich nun auch nicht mehr einfach die billigen Nachbau-Streuscheiben verwenden, da deren Nummer im Glas nicht der in der ABE von Osram entspricht. Also alles nicht so einfach. Ich denke aber, wenn es nicht deutlich zu viel blendet, wird es außer beim TÜV nicht kontrolliert, da ständig mehr ältere Autos mit Nightbreaker LED herum fahren. Irgendwann wird es sích bei der Obrigkeit herum sprechen, dass bei Kontrollen "nichts zu holen" ist, da es kaum noch Autos gibt für die keine Nightbreaker LED erlaubt sind. Ich wage aber keine Prognose, ob bei den Billigscheinwerfern, die man ja mit einer Volvo/Hella Streuscheibe "tarnen" könnte, Lichtleistung ok und/oder die Blendung stärker als bei originalen (zu stark, Gegenverkehr würde geblendet!) ist, oder nicht. Problem mit Billigscheinwerfern: Schlecht designte Reflektoren erzeugen oft mehr Streulicht als gute. Und Streulicht blendet, eine "loose-loose" Situation, da die Lichtausbeute meist trotz Blendung vom Gegenverkehr nicht an das hochwertige Originalteil bzw. Hella heran reicht. Und: Wenn in solche SW dann Nightbreaker LED eingesetzt werden die helleres- bzw. mehr Licht erzeugen, nimmt die Blendung auf ein nicht tolerierbares Maß zu für den Gegenverkehr. Durch dieses Wissen finde ich es vom Prinzip her nachvollziehbar, das der Gesetzgeber/KBA jeden einzelnen Scheinwerfer geprüft sehen will, und das die ABE immer nur für Originalscheinwerfer gilt (können auch mehrere Hersteller sein, z.B. bei einigen VW Golf waren Hella und Valeo Erstausrüster, da musste Osram dann beide prüfen). Grüße Chris Sehr gründlich, umfassend und richtig. Daher auch mein Gedanke die Reflektoren aufarbeiten zu lassen. Arbeite selbst bei dieser kleinen Lampenbude aus Lippstadt, leider gibt es hier auch keine Aufdampfung für Reflektoren mehr.