Ich denke, man muss unterscheiden zwischen der alles Technische ignorierenden Rechtslage (EU-Vorschrift, die das Thermofenster generell verbietet) was vom KBA umgesetzt werden muss und der nicht zu leugnenden Gefahr, dass den Motoren ein ggf. irreparabler Schaden zu gefügt werden könnte.
Audi schreibt in seinem Rückruf vom November 2024:
„Wir bestätigen, dass sich das Software-Update weder auf den Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemmissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors oder des Abgasnachbehandlungssystems negativ auswirken wird. Das Software-Update wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt unabhängig geprüft und freigegeben“
Wohl dem ders glaubt. Das ist eine Erklärung, auf die man Audi festnageln muss. Der letzte Satz soll dabei wohl suggerieren, das KBA hätte hier eine technische Prüfung durchgeführt und somit die "Nicht"-Gefahr für den Motor bestätigt.
Ich denke, das KBA hat lediglich geprüft, dass mit dem Update die EU-Richtlinie erfüllt wird. Ich möchte jedem nur raten,(kein Problem, wer eine Rechtschutzversicherung hat) sich mit einem einschlägigen Anwalt in Verbindung zu setzen, der sofern er bereits viele einschlägig Betroffene hier betreut, die Angelegenheit von Beginn an dokumentiert.
Audi hat vor mehr als 10 Jahren betrogen und ist hier für den Fall eines eingetretenen Schadens haftbar, die Beweispflicht liegt halt leider beim Kläger. Die Beweiskraft sollte aber umso stärker sein, je mehr Geschädigte Schadensersatzansprüche stellen. Sicherlich wird nicht jedem Motor wird ein Schaden entstehen, was Audi sicher argumentativ verwenden würde um zu sagen: Seht doch, es passiert nicht, und vereinzelte Schäden haben nichts mit dem Update zu tun, sondern sind Zufall.
Immer daran denken: Beim ersten Update 2016/17 hat Audi weiterhin eine aussentemperatur-abhängige Abschaltung der AGR belassen (sog. Thermofenster), Warum wohl, weil dies technisch notwenig war um Gefahren abzuwenden. Das fällt jetzt so einfach weg