Klaro, das geht nicht. Aber ein paar Antworten lassen dann doch die Ableitung einer Tendenz zu...
Es kann durchaus immer verlangt werden, die Zulässigkeit der pauschalen Besteuerung mit 1% oder 0.25% durch Dokumentation über einen Teilzeitraum nachzuweisen.
Fraglich ist, ob's jemals so praktiziert wird oder wie häufig mit derartigen Fehltritten zu rechnen ist.
Und überhaupt neben diesem Quatsch ob meine Rechnung da oben so einigermaßen erfasst und zutrifft...