Hallo,
mir ist jemand in einer Parkbucht hinten reingefahren. Meine AHK hat sich in die Front gebohrt. Dass Kennzeichen hat einen Kratzer am meine Heckstürze verursacht. Problem ist, der Unfallverursacher gibt den Verstoß zu, jedoch behauptet er, dass der Aufprall so gering war, dass die AHK das Berühren der Fahrzeuge verhindert hat, und der Kratzer ein Altschaden sei.
Die Versicherung glaubt natürlich dem Versicherungsnehmer und hat auf meinen Willen nun einen Gutachter mit Gegenüberstellung beauftragt, allerdings bin ich skeptisch und möchte einen Anwalt dazu holen. Und das muss die Gegnerische Versicherung zahlen. Bloß wie läuft das nun ab? Muss ich die Anwaltskosten erstmal vorstrecken ? Oder wird die Rechnung direkt an die Versicherung geschickt ?
Hat da Jemand Erfahrung ?
Viele Grüße
Lukas