Schau mal hier:
Werbelink entfernt - wer noch nicht einmal die NUB versteht, scheint mir in diesem schwierigen rechtlichen Bereich nicht ein unbedingt kompetenter Ansprechpartner zu sein
twindance - MT-MODERATION
Einfach anrufen und fragen.
Der "Widerrufsjoker" jedenfalls führt dazu, dass Darlehen und Kauf rückabgewickelt werden. Daran ändert sich nichts, wenn das Darlehen während des Prozesses getilgt wird.
Der Formfehler, der zum Widerrufsjoker berechtigt, wird nur durch den Dieselskandal interessant und hat mit dem technischen Mangel nichts zu tun.
Urteile gibt es viele. Weder darf man sich auf der sicheren Seite wähnen noch sich abschrecken lassen. Der Anwalt muss eine vertrauenswürdige Einschätzung abliefern.
Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, muss sie idR eintreten. Auch hier von ablehnenden Schreiben der Rechtsschutz nicht abschrecken lassen, sondern Anwalt fragen.