Zitat:
@camper0711 schrieb am 14. Mai 2019 um 10:18:49 Uhr:
Zitat:
@s-lab schrieb am 13. Mai 2019 um 19:59:56 Uhr:
Mir hat mal ein Verkäufer gesagt:
Wenn ich einen Wagen ungesehen kaufe - und den Kaufvertrag per Mail bekomme + unterschrieben zurück faxe oder maile, dann ist das wie ein Kauf im Online-Shop und ich kann das Ding theoretisch 14 Tage lang zurück geben.
...
Da uns der TE nicht mal verrät, ob die Möhre von einem VW-Autohaus, einem Kiesplatz-Ahmed oder einem Privatverkäufer angeboten wird sind solche Überlegungen sinnlos 😉
(und wenn von einem Händler: ob er als Privatmann/Verbraucher kauft, oder ob er Handwerker/Freiberufler ist oder seine Frau eine Boutique hat und er als "Firma" kaufen würde?)
Die „Möhre“ war von einem Privatverkäufer inseriert.