Noch einmal ein kurzes Update, vielleicht hilft es ja auch anderen:
Händler sagt nach Gespräch, Irrtümer im Feld Hersteller/Type seien möglich, er habe uns die komplette Ausstattung noch separat und als Teil des Kaufvertrages mitgegeben. Außerdem sei das Auto als "Selbständiger" in Ausübung des Gewerbes finanziert worden, hier sei die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Zusätzlich habe man im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, dass kein DCC, sondern nur die Fahrprofilauswahl vorhanden sei (stimmt in meinen Augen nicht, meine Freundin war ebenfalls dabei und kann sich auch nicht daran erinnern).
Habe daraufhin den ADAC kontaktiert, dieser sagt: Wenn DCC im Kaufvertrag steht (und sei es nur unter Hersteller/Type), so handele es sich um eine vereinbarte Beschaffenheit. Der Händler hätte hier korrekt spezifizieren müssen, dies sei immerhin sein Geschäft. Das Berufen auf "Irrtum" sei in mehreren Gerichtsverfahren widerlegt worden. Was im Kaufvertrag steht gilt und muss im Auto vorhanden sein.
Auch der Haftungsausschluss von Sachmängelhaftung für Selbstständige sei in diesem Fall nicht relevant, da die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist.