Zitat:
@fesselmich schrieb am 14. August 2017 um 09:45:32 Uhr:
Das mit der Teilkadko ist richtig. Der Rest ist Quatsch, wie ich ja bereits geschrieben habe. Was bitte hat die Schuldfrage damit zu tun? Das ist abhängig von den Leasing- bzw. Versicherungsbedingungen. Und damit wird er definitiv den Wertverlust tragen müssen, wenn er bei Rückgabe eingefordert wird. Achso, das ist echte Erfahrung, schon erlebt, und mit ein wenig Recherche auch ganz leicht nachvollziehbar.
Absolut korrekt was @fesselmich schreibt.
Auszug aus den AGB's (MB Leasing GmbH Deutschland, Unternehmer, Stand 05/2017):
5. Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten. Der Leasinggeber kann vom Leasingnehmer am Vertragsende eine dann noch bestehende schadenbedingte Wertminderung des Fahrzeuges ersetzt verlangen, soweit der Leasinggeber nicht schon im Rahmen der Schadenabwicklung eine Wertminderungsentschädigung erhalten hat.
https://...ne-store.mercedes-benz.de/.../...Fahrzeugen_Unternehmer.pdf
Beste Grüsse
Matterhorn