Die Nachfrage empfiehlt sich jährlich nach Erhalt der Beitragsrechnung für`s Folgejahr. Da geht eigtl. immer was.
Man hat bei Abweichungen (also auch wenn`s günstiger wird,) zum Vorjahr grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn man mit dem Gedanken der Kündigung "spielt", sollte man aber Berücksichtigen, daß die SF-Einstufung dann ungünster sein kann.