Zitat:
@drukel schrieb am 21. September 2021 um 13:35:55 Uhr:
Warum (Beihilfe) Versicherungsbetrug? Die Versicherung müsste zahlen, egal wer fährt. Betrug wäre es nur dann, wenn die Versicherung Regressansprüche stellen könnte an die tatsächliche Fahrerin - weil sie z.B. gar keine Fahrerlaubnis hat.
Was wir aber hier nicht wissen.
So bleibt es erst mal eine Falschaussage den Behörden gegenüber, einzig damit die Probezeitfahrerin nicht in eine Nachschulung muss. Fragt mich jetzt aber bitte nicht, welche rechtliche Konsequenzen die Falschaussage haben könnte.
Ob die Versicherung darum die Zahlung verweigern könnte? Versuchen ja, aber ich glaube kaum, dass das rechtlich haltbar wäre.
Vernünftig ist es allerdings nicht, sich für Fremde so zu verhalten. Aber zumindest nett 🙂
Genau so ist es. Danke für die Mühe. 🙂