Also:
Der Gutachter wurde von mir selber gestellt und auch der Anwalt hat das komplette Mandat übernommen, ich kommuniziere überhaupt nicht mit der Versicherung.
Der Anwalt hat das erstellte Gutachten der Verischerung geschickt und diese hat den WBW und den Restwert akzeptiert, wie auch die Sachverständigenkosten und die Abschleppkosten. Dieser gesamte Betrag wurde mir dann direkt per Scheck überreicht.
Beim Nutzungsausfall stand dann im Brief der Versicherung : "Bitte übersenden Sie uns eine Kopie vom Fahrzeugschein des Ersatzfahrzeuges".
Daraufhin hat mein Anwalt einen Brief an die Versicherung geschickt mit dem Inhalt "Meiner Mandantin stand das verunfallte Fahrzeug ,da nicht mehr fahrfähig, zunächst nicht zur Verfügung. Nach Eingang Ihrer Zahlung hat sie erwogen, den PKW wieder in Eigenregie instandzusetzen, dies aber von einer Vermessung abhängig gemacht- Kopie anbei"
Dann kam die Antwort von der Versicherung:" Nutzungsausfall kann nicht gezahlt werden, weil der Ausfall des Fahrzeuges nicht nachgewiesen ist. Falls das Fahrzeug repariert wurde, überlassen Sie uns bitte die Rechnung, aus der wir den Werkstattaufenthalt entnehmen können"
Mehr weiß die Versicherung nicht.
Am Ende konnte es wirklich mit einfachen Mitteln instandgesetzt werden, aber das konnte ein Laie nicht ahnen, weil auch der Gutachter Sachen schrieb wie "Teile der Lenkungsgeometrie beschädigt, Querlenker beschädigt, Schlossträger gestaucht...". Wir als Laie waren uns nicht sicher ob die Achse oder der Rahmen bei dem Unfall etwas abbekommen hat, das konnte man mit dem bloßen Auge so auch nicht sehen.
Zum Nutzungsausfall steht (da wirtschtaftlicher Totalschaden): "Ein gleichwertiges Fahrzeug, wie das hier in Frage stehende, müsste auf dem hiesigen Gebrauchtwagenmarkt in dem angegeben Zeitraum zu beschaffen sein. Hierbei handelt es sich um Kalendertage einschließlich der Samstage, Sonn- und Feiertage."
Wiederbeschaffungsdauer: 12-14 Tage
Ach und zu dem Thema „Fahrfähigkeit“ hatte ich ja ein paar Beiträge vorher geantwortet.
„Im Gutachten steht nur „ Aufgrund der Beschädigungen war das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig“.“