Hallo Gemeinde,
@Nachbar-andi:
Einspruch, Euer Ehren ! Sobald das Update durch das KBA Schreiben rechtsverbindlich zur Pflicht wird, wird es zum TÜV Procedere gehören, die Soll-Softwareversion mit der Ist-Softwareversion zu vergleichen. Nichtübereinstimmung => Kein TÜV Testat, keine Plakette. Selbstverständlich bekommt der TÜV alle relevanten Fahrzeugdaten inklusive der Versionierung der "Mastersoftware" angezeigt.
Die Updates (für jeden Fahrzeugtyp, jede Getriebe-, Antriebs- und Motorversion, ja selbst für einige Ausstattungsvarianten, auch für sämtliche Kombinationen dieser Features, gibt es jeweils eigene Update Files !) greifen sehr tief in die Fahrzeugsoft- und Hardware ein. Sie beinhalten eine Menge Prüfalgorythmen, die bei Nichtübereinstimmung der Soll- zu den Istwerten sofort auf Fehler = Notlaufprogramm gehen. Die Mercedes Jungs haben da, um das KBA Okay für diese Lösungen zu erhalten, mehrere Male Richtung Absicherung nachbessern müssen.
Da ist nix mehr mit einfacher Veränderung der AGR Rate, wenn das Update installiert ist.
Ohne Update war das einfach, das stimmt......
Gruß, Martin