Hier mal ein Auszug der Bafa-Website:
Aktuelle Informationen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge – Delistung
Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie sieht vor, dass in Zukunft nicht mehr alle Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge uneingeschränkt durch den Umweltbonus gefördert werden können. Mit einer Übergangsfrist soll sichergestellt werden, dass etwaige Lagerfahrzeuge noch verkauft und durch den Umweltbonus gefördert können. Bis zu welchem Zeitpunkt Sie eine Förderantrag stellen können, entnehmen Sie bitte der Fahrzeugliste. Sobald das für ein Modell gültige Datum („Gültig bis“) überschritten ist, können Sie keinen Antrag mehr stellen. Alle Anträge die bereits gestellt wurden, sind weiterhin gültig und werden vom BAFA bearbeitet.
https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.html
So wie ich das verstehe, gibt es wohl eine Übergangsfrist.
Betrifft aber nicht die 0,5% Besteuerung denke ich.