Zitat:
@germania47 schrieb am 27. Dezember 2024 um 11:20:56 Uhr:
Diese Frage begreife ich nicht.
Du hast doch selber zuvor geschrieben, dass nur die Wertminderung bis zu einem Fahrzeugalter von 36 Monaten gezahlt wird und Dein Fahrzeug 38 Monate alt ist.
Übrigens zu meiner aktiven Zeit habe ich zur Ermittlung einer Wertminderung in aller Regel keinen Gutachter benötigt.
Das habe ich online gelesen. Ob das wirklich so ist - vor allem in meinem Fall - weiß ich aber ja nicht.
Wie wurde die Wertmidnerung dann in diesen Fällen ermittelt?