Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen.
D.h. bei deinem Wiederbeschaffungswert von 10.000€ dürfte die Reparatur bis zu 13.000€ kosten. Der Restwert ist dabei erst einmal uninteressant. Du bekommst genau die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten erstattet.
Würde die Reparatur z.B. 14.000€ kosten, würdest du nur die 10.000€ Wiederbeschaffungswert bekommen.
Diese jedoch auch nur abzüglich des Restwertes. Also könntest du 6.150€ von der Versicherung bekommen und könntest die restlichen 3.850€ durch Verkauf des Unfallwagens erhalten.