Zitat:
@Fieldo schrieb am 8. April 2015 um 23:10:55 Uhr:
Moin,
die Werkstatt scheint ja Mitglied der Kfz-Innung zu sein.
Du kannst als Kunde einer Werkstatt mit Anschluß an die Innung bei Streitigkeiten aus Serviceleistungen oder Gebrauchtwagenkauf die KFZ Schiedsstelle der Innung bemühen.
Kostet dich nichts und ihr Spruch/ ´Urteil´ ist für die Werkstatt bindend, für dich nicht.
D.h. dir steht immer noch der Klageweg mit Anwalt offen.
Super Tipp. Vielen, vielen Dank (y)