Guten Morgen!
Klingt natürlich logisch, dass sich die Fahrmodi nach Neustart auf einen definierten Zustand setzen. Hängt dass mit der WLTP zusammen?
Ist das wirklich eine gesetzliche Grundlage, oder nimmst du nur an dass es so ist?
Beim Tagfahrlicht ist es ja eindeutig, dass selbst bei Schalterstellung „0“ bei eingeschalteter Zündung das Tagfahrlicht, bzw. Dauerfahrlicht eingeschaltet wird, eben wegen der gesetzlichen Grundlage.
Ich kann mir irgendwie gerade nicht vorstellen, dass es der Gesetzgeber dann zulassen würde, dass sich unsere Fahrzeuge während der Fahrt in einen Betriebszustand versetzen lassen, der nicht „zulässig“ sein soll. Beim Licht wird der gesetzlich vorgeschriebene Zustand ja auch erzwungen, oder hab ich einen Knoten im Kopf?
Grüße