Zitat:
@Spi95 schrieb am 22. August 2024 um 20:37:16 Uhr:
Zitat:
@BenzEKL schrieb am 8. August 2024 um 12:53:45 Uhr:
3 Wochen nach Kauf bei Reparatur der Klimaanlage festgestellt dass Wasserpumpe Lagerschaden hat.
Wie hast du denn beim Arbeiten an der Klimaanlage den Lagerschaden an der WaPu festgestellt, wenn diese doch mit dem ZR angetrieben wird ? Und was gabs an der Klima zu reparieren, das nicht unter die Sachmängelhaftung fiel ?
Ansonsten: Bei der Laufleistung und wenn sich der Verkäufer weigert, einen Mangel anzuerkennen der letztendlich noch gar nicht nachgewiesen wurde, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Mit viel Glück wirst du außergerichtlich vielleicht die Hälfte bekommen. Natürlich wird man da den alten Zahnriemen wieder einbauen und Spann- und Umlenkrollen nicht anfassen.
Punkt zwei ist: Wenn man schon beim ziemlich billigsten Anbieter kauft, die angebotene Garantie weglässt - was man alles machen kann und per se noch nicht der Fehler ist - dann sollte man es im Kreuz haben seine Ansprüche anwaltlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Denn das man das muss ist genau das was zu erwarten ist wenn man da kauft.
Der Mangel an der Klimaanlage war bekannt und im Kaufvertrag vermerkt. Soweit so gut. Klimaanlage wurde in der Werkstatt repariert und dort wurde mir von der Werkstatt der Schaden an der Wapu mitgeteilt. Zum Zahnriemen: das ist noch der 1. Da erst bei 210.000 km gewechselt werden muss ( aktuell 113.000 Km drauf bei Bj. 12/2019 , bei Kauf 108.000 km) , und dann macht man normalerweise auch die Wapu mit, wenn sie dann solange hält.
Mfg