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Zulassung von KFZ Standort EU-Ausland?

mich hat nur deren (es hat sich neben der Sachbearbeiterin noch eine junge Kollegin eingemischt) selbstbewusste Aussage irritiert/beeindruckt, dass die VIN-Prüfung/Identifikation bei Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland Pflicht sei und dass, wenn andere Zulassungsstellen dies anders handhaben, ich daraus kein Recht herleiten könne, daß sie das auch so machen. Dann wurde mir unaufgefordert etwas aus deren Internetseite (http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064078/) kopiert, die ich mir vorher auch durchgelesen hatte und mich auch vorher extra dort telefonisch vergewissert hatte, da mir der letzte Absatz nicht klar war. Dort steht folgendes: Zu Beachten Fahrzeuge aus dem Ausland müssen vor der Zulassung und vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert werden. Sollte das in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, müssen Sie das Fahrzeug mitbringen und vor Ort durch die Zulassungsbehörde identifizieren lassen. Die Identifizierung kann auch von jeder anderen deutschen Zulassungsbehörde, von amtlich anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ein Gutachten nach § 21 StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV positiv abgeschlossen hat. Mir wurde am Telefon gesagt, dass mein Wagen ja noch keine 3 Jahre alt ist (also keine HU ansteht) und daher von einer Identifizierung abgesehen wird. Die Damen am Schalter interpretierten das aber anders, nämlich, dass der Wagen ja noch gar keine HU nach §29 hat! Die (deutsche) HU-Vorführung die der Wagen ja eben nicht hat diene ja unter anderem dazu das Fahrzeug anhand der VIN zu identifizieren!