Zitat:
@schall-und-rauch schrieb am 13. März 2017 um 16:55:49 Uhr:
Wohl gemerkt: mein ein Jahr gesetzliche Gewährleistung ist noch nicht abgelaufen, ich müsste jetzt der NL eben nur beweisen, dass der Schaden bei Kauf schon angelegt war, was natürlich praktisch unmöglich ist...
Bin begeistert. 🙄
Jaja, die schöne Beweislastumkehr nach 6 Monaten...
Mein Beleid, mich hat damals glücklicherweise jemand aufgeklärt was diese ganzen "Premium/Plus/whatever" Garantien aller Hersteller ( Merc, Audi, BMW ) bedeuten und dann hab ich mir einen günstigeren ohne geholt.
Bei meinem ist mal das Notrufsystem ausgefallen - für mich nicht weiter schlimm, genervt hat die Checkcontrol beim starten des Wagens dennoch. Habs dann selbst repariert ( alle steuergeräte einmal durchcodieren )