Scheinbar sorgt mein Post hier für einige Verwirrung bei dem ein oder anderen Leser, daher will ich kurz aus meiner Sicht mein Verständnis der Lage und mein Verhalten erklären...ich versuche, langsam zu erklären:
1.) Was hat das Update mit dem aktuellen Urteil zu tun?
Das Urteil erlaubt Fahrverbote in bestimmten Fällen und in bestimmten Bereichen. Die Fahrverbote betreffen Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Die ersten Fahrverbote beziehen sich auf Dieselmotoren der Emissionsklasse EURO 4 und schlechter. Mein Fahrzeug besitzt z.Zt. die Emissionsklasse EURO 4, ergo (daher) bin ich Betroffener. Der Nachteil als Betroffener: Keine freie Fahrt für freie Bürger!
2.) Bezug zwischen dem Nachteil und den Versprechen von VW
VW sagt, das Update verbessert die Abgaswerte. Experten sagen, eine elektronische Updatelösung ist besser und effektiver als eine mechanische Lösung mit neuen Teilen. VW hat das Update durchgeführt und damit nach eigener Aussage die Abgaswerte verbessert. Durch das Update entstehen keine Nachteile. Der jetzt durch das Urteil eingetretene Nachteil ist ein eventuelles (mögliches) Fahrverbot, weil sich nicht automatisch die Emissionsklasse verbessert.
Fazit:
Ohne Update -> EURO 4
Mit Update -> EURO 4
Mit Update -> verbesserte Abgaswerte
verbesserte Abgaswerte -> verbesserte Emissionsklasse
verbesserte Emissionsklasse -> EURO 5 und höher
EURO 5 und höher -> weniger bis keine Nachteile bei Fahrverboten durch das aktuelle Urteil
Ich hoffe, ich konnte zur Entwirrung der Verwirrung beitragen und entschuldige mich gleichzeitig für die Platzverschwendung in diesem Forum, die durch meinen Eintrag verursacht wurde.
Wie schon gesagt....alles aus meiner Sicht und nach meinem Verständnis. Was jeder daraus macht, ist jedem selbst überlassen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.