Kurzzeitzulassung: Der Wagen läuft 6 Monate als Mietwagen über das Autohaus. Der Händler stellt einen Mietvertrag über 6 Monate aus. Der Mietpreis wird vom Kaufpreis abgezogen,
Nachteile: TÜV nach 1 Jahr nach Erstzulassung fällig, keine Möglichkeit bei verzögerter Lieferung den Händler in Lieferverzug zu setzen, nach 6 Monaten sind 2 Einträge im Brief.
Bei 25% Ersparnis ist das eine interessante Alternative, wenn man mit diesen „Nachteilen“ leben kann.