Zitat:
@Vklasse662020 schrieb am 3. Dezember 2024 um 23:52:45 Uhr:
Zitat:
@SeatA schrieb am 3. Dezember 2024 um 22:40:10 Uhr:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, die nicht vorher der Eigentümer war, dann könnte es sein, dass der Verkäufer trotzdem gewerblich handelt. Hatte vor ca. 15 Jahren mal ein Auto gekauft und bekam einige Monate später Post vom Finanzamt um Auskunft zum Kauf zu erteilen, da dem Verkäufer (berechtigt) gewerbliches Handeln ohne Gewerbeanmeldung unterstellt wurde. Er hatte zeitgleich mehrere Fahrzeuge, die Leasingrückläufer waren, und er nicht eingetragener Vorbesitzer war, verkauft.
Was mich ja erstmal nicht betreffen würde - außer, dass dadurch die Gewährleistung umgangen wird. Das ist aber auch eingepreist…
Bedeutet „eingepreist“ dass das Fzg besonders günstig angeboten wird? Dann wäre ich noch vorsichtiger, dass da etwas nicht stimmt.
Das Thema Geldwäsche fällt mir auch noch dazu ein…