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Volvo 1 (X) XC40

XC40 BJ 2019 - Falscher Eingriff des Kollisionsassistents führt zu Beinaheschwerstunfalll

Moin, für diejenigen, die es interessiert, wie es weitergeht: Ich hatte ja geschrieben, dass ich das KBA eingeschaltet habe im Versuch, dass der Sachverhalt recherchiert und ernstgenommen wird. Wer so etwas wie ich noch nie gemacht hat: Man schreibt dort über eMail hin, sendet dann alle zur Verfügung stehenden Infos zu und hofft dann auf die Gnade einer Antwort. Ich bin ja penetrant und habe es auf Wiedervorlage und nach dem 2. Anfragen einer Rückmeldung kam heute was - Siehe Anlage. Jetzt bin ich also der Stinker, der gefälligst die Rückrufaktion bei Volvo machen soll, dann wäre ja alles OK. In der Rückrufaktion geht es jedoch lt. KBA um den automatischen Bremsassistenten. Das hat nichts mit dem Eingriff des automatischen Kollisionsassitenten zu tun (es wurde ja in die Lenkung und NICHT in die Bremse eingegriffen). Als ich die Rückrufinfo damals erhiehlt, habe ich bei Volvo telefonisch und schriftlich um Erläuterung des Umfangs der Softwareanpassungen gebeten - Eine Antwort wurde mir verweigert. Als technikaffiner Mensch steht jedoch im Raum, dass bei einem Update das System geflasht wird und dann alle Daten zuvor entstandener Ereignisse gelöscht werden würden. Nun habe ich dem KBA wie folgt geschrieben - Zugegeben ziemlich frustriert darüber, dass ich so doof bin und mich bemühe, Personenschäden die durch das Fehlverhalten verursacht werden können, vermeiden zu wollen. Hat ja anscheinend kein Anderer (bzw. Volvo und KBA) Interesse daran: _______________ Sehr geehrter Herr XYZ, Ihr Schreiben habe ich erhalten und entnehme diesem, dass Sie den Sachverhalt meiner vergeblichen Bemühungen VOR EINLEITUNG der Volvo-Rückrufaktion bei Volvo eine Klärung des Sachverhalts herzuleiten nunmehr umkehren in einen Darstellung, in dem ich absichtlich ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewege. Ihrer Behörde wird ja gemeinhin eine große Nähe zu den Fahrzeugherstellern nachgesagt, ich kann mich deshalb nicht des Eindrucks erwehren, dass dies wohl richtig sei. Wie Sie meiner Ihnen zur Verfügung gestellten Kommunikation mit Volvo entnehmen können, hat sich Volvo geweigert, mir Informationen über den inhaltlichen Umfang der Rückrufmaßnahme zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Maßnahme verweigert, da das Risiko besteht, das im Rahmen des Softwareupdates das System geflasht wird und daraufhin die Dokumentation des Ihnen ausführlich beschriebenen Vorgangs vernichtet wäre und Ihre Behörde somit keine Möglichkeit der Überprüfung meiner Ausführungen hätte (woran Sie ja scheinbar auch wenig interessiert zu sein scheinen). Weiterhin verweist die von Ihnen angeführte Rückrufaktion auf ein Defizit einer anderen technischen Komponente im KfZ („Softwarefehler führt ggf. zu eingeschränkter Funktion des automatischen Bremssystems (AEB)“), weshalb ich vermuten darf, dass entweder Volvo den tatsächlichen Umfang der Rückrufaktion verschleiert und/oder Sie hier den Sachverhalt nicht ausreichend recherchiert haben resp. ebenfalls einer Verschleierung seitens Volvo unterliegen. Ich habe NIEMALS von einem Fehler des AEB gesprochen, sondern von einem automatischen Lenkeingriff bei einer nicht-vorhandenen Risikosituation, welche zu einer ernsthaften Risikosituation führte! Dieses Verhalten ist reproduzierbar. Bitte weisen Sie mich deshalb für meine Unterlagen schriftlich an, dass ich die Rückrufaktion durchführen soll, da dadurch aller Wahrscheinlichkeit nach eine wesentlicher Mangel verschwiegen wird und somit Ihre Behörde das Risiko von Personenschäden weiter eingeht. Mit vorzüglichster Hochachtung! ________________________ Ich bin ehrlich gesagt damit raus und bin enttäuscht, dass das Bild der Behörde bestätigt wird. Sommerliche Grüße!