Zitat:
@germania47 schrieb am 18. Mai 2025 um 12:30:42 Uhr:
Woher hast Du diese Erkenntnisse?
Was für ein Regreß?
Was ist mit Kosten neben der Entschädigungsleistung gemeint?
Falls Ermittlungskosten gemeint sind, die sind neben anderen Leistungen, nicht belastende Zahlungen.
Aus dem Eingangspost des TE. Wenn man nicht vollkommen auf dem Schlauch steht, dürfte recht klar gewesen sein, um was für eine Forderung es ging.