Zitat:
@BANXX schrieb am 8. Juli 2025 um 15:31:46 Uhr:
Viele Fahrzeuge bieten diese Funktion dennoch an, da sie in anderen Ländern zulässig ist. In Deutschland ist sie jedoch nicht zulässig und sollte deaktiviert werden, um rechtliche Konsequenzen und Ärger mit Nachbarn zu vermeiden124710.
Wenn ein Wagen in Deutschland ab Werk mit der Möglichkeit des Quittierungstons ausgeliefert wird, dann ist der Wagen so homologiert und es ist damit zulässig. Die rechtlichen Konsequenzen möchte ich also sehen. Zumal der Ton so leise ist, dass man ihn nur in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug hört. Des Weiteren kann man z.B. beim Elroq den Ton ja gar nicht separat ausschalten. Man müsste also auf die Funktion "Verriegeln beim Weggehen" verzichten. Das macht ja nun auch nicht wirklich Sinn.