HANNES: danke für deine antwort vom 30.7.18:wenn die gesetzlichen vorschriften NUR einen abgastest auf dem tüv-prüfstand vorsehen (kein zweifel an deiner aussage), und nicht auf der strasse, dann haben industrie und politik doch gemauschelt und die verbraucher an der nase herumgeführt.
es ist doch absoluter bödsinn, die testvorschriften nur auf den prüfstand zu begrenzen,-- das auto fährt doch in der praxis auf der strasse.
und gegen diesen bewuaaren betrug muss man doch klagen. ob das allerdings über eine musterfesstellungsklage geht, weis ich auch noch nicht.
schelborneifel