Verschleißteile unterliegen keiner Garantie. Der Austausch der Bremsbeläge kann, bei entsprechender Fachkenntnis, in Eigenregie erfolgen. Um den Garantieanspruch auf andere Komponenten, wie beispielsweise Kolben oder Bremssättel, zu wahren, wird dies im BMW-Service weiterhin als offen dokumentiert. Sollte sich innerhalb der Garantiezeit ein Materialdefekt herausstellen, werden Ihnen die entstandenen Kosten von BMW in Rechnung gestellt. Um die Garantie aufrechtzuerhalten bzw. zu verlängern, sind die Kosten für einen großen Service zu tragen, andernfalls wird der Eintrag als "offen" und nicht "scheckheftgepflegt" geführt.