Hallo zusammen,
ich habe wie vorgschlagen der Versicherung eine Brief geschrieben und den restlichen Betrag bis zum Wiederbeschaffungswet (3000€) nach BGH Urteil aus 2021 verlangt.
Jetzt kam die Antwort:
"Nach den Bedingungen ist auch dann auf "Totalschadenbasis" abzurechnen, wenn die geschätzten Reparaturkosten
die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Wird das
Fahrzeug repariert, zahlen wir die tatsächlichen Reparaturkosten bis maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
Bitte reichen Sie uns die Reparaturrechnung ein. "
Ich bin ja erst einmal davon ausgegangen, dass sie nichts mehr Zahlen wollen und musste dann notgedrungen, weil das Geld nicht reichte, alles selbst reparieren und dafür auch Kleber, Farbe, Werkzeug usw. kaufen.
Jetzt wollen sie auf einmal Rechnungen haben! Hätten sie mir das vorger gesagt, hätte ich die Stoßstange und Kotflügel locker von einer Werkstatt reparieren lassen können.
Kann ich trotzdem auf die Auszahlung des restlichen Geldes bestehen oder muss ich jetzt Rechnungen einreichen? Und vor allem was kann ich denn da überhaupt einreichen. Meine Arbeitszeit und das Werkzeug wird ja wohl nicht zählen :-(