Zitat:
@Roadwin schrieb am 13. Dezember 2010 um 10:08:07 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von MB190E-w201
Fahr zum Tüv ,ob das Fahrzeug nun durch kommt oder nicht ist nicht so wichtig. Wenn es durchkommt ist es sowieso OK, wenn nicht hast du 1 Monat zeit das Fahrzeug erneut vorzuführen.
Nö.
Der eine Monat ist eine rein "private" Frist gegenüber der Prüforganisation, in der eine Nachprüfung zu erheblich reduzierten Prüfgebühren durchgeführt werden kann, mehr jedoch nicht.
Dieser eine Monat hat keine aufschiebende Wirkung bei "öffentlichen" Fristen wie Mängelschein, Zwangsstilllegung oder Vergleichbarem.
Manchmal räumen die zuständigen Behörden eine Nachfrist über diesen einen Monat ein, aber das ist dann eine reine Kulanz ohne jeden Rechtsanspruch.
Der einfachste Weg ist die sofortige Abmeldung des Fahrzeugs. Der Wagen wird ohnehin nicht benutzt und mit der Abmeldung lösen sich sämtliche Pflichten eines zugelassenen Fahrzeugs komplett in Luft auf.
Nur so nebenbei:
HU muss auch auf "privatem Grund" gültig sein. Mit Änderung der StVZO/ Einführung der FZV ist die gültige HU an die Zulassung gebunden.
Auf "privaten Grund" muss ein Fahrzeug nicht zugelassen sein, aber ist es zugelassen, muss auch die HU und AU "gültig" sein.