Ob zu schnell oder zu wenig Abstand spielt eigentlich keine Rolle und es ist auch müßig darüber zu philosophieren. Wer auffährt, hat Schuld, das war's. Nur in Grenzfällen kann da die Antwort auf die Frage einer ggf. Mitschuld auch anders aussehen. Das ermittelt aber die Polizei bei der Unfallaufnahme bzw. die Versicherung bei der Überprüfung der Schadensregulierung.
Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt deine Versicherung im Rahmen der Haftpflicht, deinen eigenen Schaden trägst du selbst bzw. übernimmt deine Versicherung sofern VK und du denen das meldest.
Letzteres hat zur Folge, dass dein Beitrag aufgrund der SF-Rückstufung in die Höhe geht (es sei denn, du hast noch einen Rabattretter). Die Differenz Vorher/Nachher kannst du von der Fahrerin/Verursacherin als Schadenersatz einfordern, Fahrzeugausfall mal außen vor. Die ist auch gut beraten das freiwillig zu leisten, sofern sich die Mädels auch nachher noch in die Augen sehen wollen.
Wenn nicht, wird es problematisch, weil dann ein Schadenersatz nur über den Klageweg eingefordert werden kann. Alles großer Umstand und mit Ungemach verbunden.