Zitat:
@camper0711 schrieb am 28. Juli 2020 um 11:04:42 Uhr:
und damit niemand "rumwinselt", dass wäre überraschend in den Vertrag "reingeschmuggelt" worden - oder (bei Nichtkauf) die Fahrtkosten zum Besichtigungstermin von Dir zurückerstattet haben will - gehören diese Hinweise auch bereits in das Inserat!
PS:
wenn echte Verkaufsabsichten bestehen, sollte man einfach noch schnell die beiden Eintragungen vornehmen 😉
(oder das Auto wieder in den Serienzustand versetzen)
Was hat das mit "rumwinseln" zu tun? So etwas gehört selbstverständlich schon in der Anzeige erwähnt. Es ist zwar nur eine Annahme, aber irgendwie habe ich schon das Gefühl, wenn man nach einem fahrbaren Untersatz sucht, dass man eben diesen dann auch dazu verwenden möchte, was beinhaltet, dass man ihn auch entsprechend anmelden können muss.