Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Juli 2025 um 20:54:13 Uhr:
In Deutschland ist es in § 36 StVZO genau geregelt, aber das nützt dir ja für die Schweizer MFK nichts. Beispielhaft habe ich beim Strassenverkehrsamt Luzern gefunden, dass die Mindestprofiltiefe "auf der ganzen Lauffläche" vorhanden sein muss. Das würde also in deinem Bild auch die Bereiche 1 und 6 umfassen.
Vielleicht mal beim ACS oder TCS nachfragen?
Ich werde bei der nächsten MFK mal fragen. Sind in der Schweiz eh etwas strenger :-) Die 2. Garage hat aber auch gesagt, dass es die ganze Lauffläche betrifft. Dann sollte man aber definitiv immer mit mehr Druck fahren, sonst ist der Reifen ja viel schneller durch...
Habe meine Räder die heute neu aufgezogen wurden vorhin nochmal bei einer anderen Garage (die machen nur Reifen) auswuchten lassen:
Pro Rad haben zwischen 10 und 15g gefehlt. Dazu kommt, dass die alten Gewichte nicht entfernt wurden und pro Seite (Innen und Aussen) an mehreren Stellen geklebt wurde - das darf man anscheinend auch nicht machen. Und naja, dass nicht richtig geputzt wurde hat man auch gesehen.