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MOTOR-TALK

Übernachtung im Kofferanhänger, rechtlich anders?

Servus zusammen in die Camping Gemeinde. Ich besitze einen everest mini-camp (https://www.everest-camp.com/en/everest-minicamp), in dem ich mein Motorrad transportieren, aber auch prima einige Nächte schlafen kann. Nun ist das weder ein Wohnwagen, noch ein Wohnmobil. Laut Papieren schlicht ein Kofferanhänger bis 1T und 100er Zulassung. Wie schaut denn damit die rechtliche Lage bezüglich übernachten auf Parkplätzen aus? Die Wohnmobile werden ja inzwischen überall von den „Wohnmobil-Parkplätzen“ vertrieben. Gerade erst wieder gelesen, dass Fehmarn die 24h Schilder überall demontiert hat und nur noch bis 18:00 genehmigt, sowie fleißig Ordnungsgelder kassiert. Mit meinem Anhänger kann ich mich quasi überall parken, da nicht breiter als (m)ein Auto. Und so lange ich nicht hergehe und offensichtliches Camping betriebe (Möbel rausstellen, Grillen etc.) und keinen Müll da lasse, sehe ich da aktuell kein Problem. Habe auch bereits einige Nächte in Cuxhaven verbracht, an meinem Anhänger hat sich niemand gestört. Dafür hatte ich zuletzt mein Motorrad dabei und damit die Gegend damit erkundet. Ziel ist ein mehrwöchiger Urlaub/Tour in/durch Schweden. Dort sind ja andere Regeln. Aber die übrige Zeit möchte ich natürlich gerne mal ein paar Wochenenden in Deutschland verbringen, allerdings ohne das Risiko Ordnungsgelder zahlen zu müssen. Und Campingplätze mag ich schlicht nicht. Ich bin gerne für mich allein. Wie sind hier eure gemachten Erfahrungen?