Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. August 2025 um 20:43:28 Uhr:
Hat die Versicherung denn irgendwas am Gutachten beanstandet/ für fehlerhaft erklärt o.ä.?
Oder einfach kommentarlos weniger überwiesen als das Gutachten vorgibt?
Die Versicherung hat natürlich gemeint, dass das alles übertrieben sei. Hat aber dann auf Druck des Anwalts die Reparaturfreigabe für meine Fachwerkstatt erteilt.
Im Gutachten stand, dass man es mit der Lackierung der Türen versuchen solle, aber evtl. eine Neulackierung der angrenzenden Teile notwendig sei. Nach der Lackierung der Türen war der Farbunterschied allerdings so deutlich, dass der Gutachter einen Nachtrag mit entsprechenden Bildern erstellt hat.
Das ist zum Glück nicht mein Problem, wie sich Werkstatt und Versicherung dann einigen.
Was jetzt noch aussteht, ist das Geld für den Wertverlust und den Nutzungsausfall. Hier hat der Anwalt etwas überwiesen, was nicht mal die Hälfte aus dem Gutachten war, will aber jetzt den Rest einklagen.
Hier weiß ich aber nicht, ob man immer das bekommt, was der Gutachter meint.