Zitat:
@berkoe schrieb am 6. August 2023 um 18:10:53 Uhr:
Du musst dem Hersteller/Händler 3 Reparaturversuche (für ein und denselben Fehler) zugestehen! Wenn es dann immer noch nicht funktioniert, dann hast Du Anspruch auf Rückabwicklung.
Sorry, aber das ist juristisch Quatsch!
Richtig ist: Angemessen Frist zur Nacherfüllung setzten (ich denke 4-6 Wochen dürften genügen), dann Rücktritt erklären, wenn die Fehler nicht behoben sind.