Zitat:
@VincentChase schrieb am 27. Juli 2025 um 14:28:15 Uhr:
Glühkerzen und Motorlager sehe ich tüvtechnisch als unkritisch. Das meiste traue ich mir selbst zu. Fahrwerk, Bremsen, den Ladedrucksteller etc
Problematisch ist echt, dass er abgemeldet ist und keinen TÜV (zumindest mal 2 Monate) hat. Kurzzeitkennzeichen gehen dann leider auch nicht mehr seit einigen Jahren.
du hast ja geschrieben dass du in der Nähe wohnst . dazu ein Auszug von https://service.rlp.de/detail?pstId=8962938
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:
zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.