Zitat:
@Haubenzug schrieb am 29. März 2017 um 21:03:48 Uhr:
Zitat:
@T3P4 schrieb am 29. März 2017 um 20:29:14 Uhr:
Ok, dann ist es wirklich traurig. 🙁
Aber auch, aus Sicht des Händler / Volvo, verständlich.
Der TE ist von sich aus zu einer Prüfeinrichtung gefahren und somit halt sein privates Vergnügen.
Ein bisschen verkehrte Welt, oder?
Das Auto ist noch in der Werksgarantie. Volvo hat ihn mit seiner Beanstandung= Leistungsmangel, abblitzen lassen, bzw. wurde er vom Vertragshändler mehrmals mit Falschaussagen, Pfusch abgewmmelt.
Erst daraufhin hat er den Beweis in Form eines Leistungsgutachten beschafft, und zwar deswegen weil Volvo sich quergestellt hat und eine ordenltiche Fehlersuche seitens Vertragshändler nicht erfolgte.
Das ist eine billige Tour sich vor Garantieleistungen drücken zu wollen, nämlich angeblich garkeinen Fehler finden zu können. Ganz schwache Leistung von Volvo. Wenn schon der von Volvo autorisierte Vertragshänbdler unfähig ist, sollte Volvo wenigstens die entstandenen Kosten übernehmen.
Die Leistungsprüfungen die der TE durchführen ließ, waren kein Privatvergnügen, sondern eine Notwendigkeit, damit er seine Garantieansprüche überhaupt erst einmal geltend machen konnte.
Grüße,
TDI-User