Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 28. März 2024 um 11:51:13 Uhr:
Den Verlust muss derjenige an Eides statt erklären der ihn verloren hat.
War er beim Kauf nicht dabei müsste dies der Verkäufer tun,falls er den denn auch vorher besessen hat.
Beim Kauf war er dabei, der Verlust ist mir zuzuschreiben, ich habe mich mit der Zulassungsstelle ausseinander gesetzt der alte Besitzer muss nicht mit dabei sein.
Das was ich jedoch nicht verstanden habe, ist das aufbietungsverfahren.