Zweiter Kostenvoranschlag ja oder nein

Hallo Zusammen,

von meinem Freund der Sohnemann hat unbemerkt minimal ein anderes Fahrzeug gestreift. Nach dem er zuhause ankam, war auch schon die Polizei da, die durch Passanten gerufen wurde die den Unfallhergang beobachteten.
In der Zwischenzeit, hat der Geschädigte in einer freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag für den sogenannten "Schaden" machen lassen in Höhe von sage und schreibe 550.- Euro an der Stoßstange eines 2001er Seat Ibiza. An dem Fahrzeug von meinem Freund ist jedoch nicht mal ein Kratzer zu sehen, nicht einmal die Polizei hat einen Kratzer feststellen können. Wir glauben dem Kostenvoranschlag der freien Werkstatt in keinem Falle. Besteht rein rechtlich gesehen die Möglichkeit, dass ich einen zweiten Kostenvoranschlag einfordere vielleicht auch von einer mir bekannten oder festgelegten Werkstatt um einen Vergleich haben zu können??? Oder muss ich diesen Kostenvoranschlag akzeptieren???
Über jede Info würde ich mich freuen.

Grüße Colibri

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 2000Turbo


mann müsste doch zumindest an der geschädigten stoßstange lackpartikel erkennen und zuordnen können

also ich würde nix zugeben, nix zahlen und zum anwalt gehen

hast du rechtsschutz - ab zum anwalt !!!

hast du keine, wirds im endeffekt teuer werden, wenn rauskommt (anhand von lackspuren, die aber gar nicht da sein können, da ja an sohnemanns auto kein schaden ist) das er es wirklich war

Hallo?? Geht´s eigentlich noch?

Der TE hat unstreitig das Auto des anderen angefahren, also soll er auch die Folgen tragen.

Ob dabei ein Schaden entstanden ist, lass mal ruhig andere klären.

Ich hatte schon Fälle auf dem Tisch, bei denen der VN angeblich gaaaaaaar nichts sehen konnte und an seinem Wagen war auch gar nichts kaputt.

Und dann kommt ein 5000 EUR Schaden vom Sachverständigen.

Zur Ehrenrettung kann man nur sagen, dass manche in der Aufregung des Unfalls wohl nicht mehr ganz bei Sinnen sind.

Aber genau diese Einstellung, 2000 Turbo, führt dazu, dass manche Schadensabwicklungen unnötig Wochen und Monate in die Länge  gezogen werden: nur um den eigenen SFR zu retten, wird gelogen und beschönigt und sich womöglich noch beschwert (betrifft nicht den TE, sind grundsätzliche Anmerkungen!)
Und wenn dann am Schluss alle richtig sauer sind, beim Anwalt waren und womöglich ein Prozess verloren wurde, zuckt der Verursacher mit den Schultern und sagt sich: "Was soll´s. Die Versicherung zahlt´s ja..."

Dafür habe ich kein Verständnis.

Hafi

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das ihr immer gleich persönlich werden müsst

meinen tipp hat er schon bekommen

ANWALT !!!

Hallo,

Schluss mit den persönlichen Anfeindungen.
Der Anwaltstipp ist gegeben - ob der bei dem Streitwert überhaupt etwas ausrichtet (auch Rechtsschutzversicherungen haben i.d.R. Selbstbeteiligungen......) sei dahingestellt.
Darüberhinaus bitte vorsichtig mit Sachen wie "Versicherungsbetrug" --> immer mit der Ruhe, keiner hier kennt den vollen Sachverhalt.
Den kennt nur der Sohn des Bekannten - und ob der bei einem Kratzer alles sooooo korrekt einschätzen kann.

@2000Turbo:
Die Sicht verdrehen ist sicher richtig - natürlich wäre der Großteil erstmal eingeschüchtert von der Polizei (zu Recht - bissl Respekt sollte man ja schon haben). Und ein gesundes Misstrauen ist sicher nicht verkehrt.
Aber drehs mal so: Das Auto mit dem Kratzer wäre Deines gewesen und Du erfährst von der Unfallflucht und siehst den Schaden --> würdest Du sagen "gut, okay - hat er sicher nicht bemerkt, lassen wir halt?"
Nein ich vermute dein Tipp würde auch da zum Tragen kommen --> Anwalt 😉
Oder? 🙂

Also Männers - immer ruhig - die wesentlichen Tipps sind doch gegeben

Grüße
Schreddi

Warum soll hier ein Rechtsanwalt helfen können?

Schaden der Versicherung melden und die Zweifel zur Schadenhöhe mitteilen. Die Versicherung wird die Schadenhöhe prüfen und an der Entscheidung des Versicherers wird auch ein Rechtsanwalt nicht ändern können.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



Also Männers - immer ruhig - die wesentlichen Tipps sidn doch gegeben

Richtig. Gute und nicht so gute.........😁

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich glaube, dass colibri78 sich hier nicht unbedingt um die Regulierung des Schaden drücken möchte. 

Aber, es ist in der Tat durchaus möglich, dass auch ohne (für den Laien) äußerlich erkennbare Beschädigungen ein nicht unerheblicher Schaden am gestoßenen Fahrzeug vorliegt. 

Auch dem Anspruchsteller hier nur aufgrund der Schilderung, gleich vollmundig Versicherungsbetrug zu unterstellen ist natürlich völliger Mumpitz.

Bei logischer Sichtweise ergibt sich folgender Sachstand:

A.
Die Autos haben sich berührt, dass ist wohl unstreitig.

B.
Der Anspruchsteller ist nachweispflichtig über die Höhe des ihm enstandenen Schaden.

Er kann dies wie folgt tun:

1.0 Kostenvoranschlag einer Werkstatt

2.0 Einholung eines Sacherständigengutachten.

Welche Maßnahme einen besseren Beweiswert hat -gerade in diesem Fall- dürft ausser Frage stehen. 

Aber, da kann man den Anspruchsteller nun mal keine Vorschriften machen.

Zeugenaussagen, noch dazu von Laien, sind so ziemlich das schlechteste Beweismittel.

@colibri78

Das beste, was du in diesem Fall machen kannst, ist den Schaden deiner Versicherung zu melden und deine Bedenken zu schildern. Sie wird dann einen Sachverständigen beauftragen, dass Fahrzeug vom Gegner zu besichtigen und den Schaden laut KVA zu prüfen. 

Da der Anspruchsteller keinen SV beauftragt hat (was hier sicherlich zumindest für ihn besser gewesen wäre) wird die Versicherung sicher nicht einfach mal so nach KVA abrechnen.

Nicht bei der Sachlage.

Deine Versicherung dient hier zur Regulierung berechtiger, aber auch zur Ablehnung unberechtigter Ansprüche gegen dich.

Und wenn sich herausstellt, dass die Forderung des Anspruchsteller grechtfertigt ist, kannst du immer noch entscheiden, ob du den Schaden zurückzahlt, damit du nicht hochgestuft wirst, oder ob du die Regulierung über deine Versicherung abwickeln möchtest. 

Das Sachverständigenhonorar spielt hierbei keine Rolle, das sind Schadenermittlungskosten.

Ohne deine Versicherung stehst du hier aber auf verlorenen Posten.

Ich glaube auch nicht wirklich, dass dir ein qualifizierter Anwalt hier eine andere Auskunft gegen würde. Nur den muss man bezahlen, egal wie die Sache hier ausgeht.

Gruss

Delle

Ich muss dich direkt mal in gesamter Länge zitieren, Entschuldigung...

Bei der Schadenhöhe hat der Anspruchsteller zu Recht kein Gutachten in Auftrag gegeben. Wer sollte auch die Gebühren dafür zahlen?
Auch die KH-Versicherung des TE wird hier vermutlich nicht besichtigen. Hier wird eine fiktive Abrechnung erfolgen, schätze ich. Also entfällt schon mal die Steuer und paar Positionen des KVA werden neu gerechnet. Der Geschädigte bekommt sein Geld und alle sind zufrieden.

Man sollte nicht die Beweiskraft unabhängiger Zeugen unterbewerten. Welche Veranlassung sollte denn die Versicherung haben, hier eine Riesennummer daraus zu machen? Kostet nur unnötig Geld, da die Berührung selbst wohl nicht strittig ist.

@TE

Du bist leider überhaupt nicht in der Position, irgendetwas zu verlangen. Wenn es dem Geschädigten zu bunt wird, nimmt er deine Versicherung ohnehin direkt in Anspruch, daran kannst du nichts ändern.
Versuch, dich im Guten zu einigen. Wenn es nur nach dem finanziellen Aspekt gehen würde, würde ich dir zur Versicherung raten. Dort wird bei fiktiver Abrechnung Einiges rausgerechnet, was du als Laie vielleicht bezahlt hättest.
Da hier zumindest der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht und das Ergebnis der Ermittlungen wohl noch nicht bekannt ist (?), würde ich wohl kein Risiko eingehen wollen und lieber selbst regulieren.
Der Sohnemann vom Freund war aber versicherter Fahrer?

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber



Ich muss dich direkt mal in gesamter Länge zitieren, Entschuldigung...

Bei der Schadenhöhe hat der Anspruchsteller zu Recht kein Gutachten in Auftrag gegeben. Wer sollte auch die Gebühren dafür zahlen?

Zu 1:Kein Problem .........😁

Zu 2: Einspruch euer Ehren 😛

Gerade in diesem Fall wäre ein (Kurz) Gutachten sicher der bessere Weg gewesen um allen Zweifeln aus dem Weg zu gehen (Wobei es natürlich auch unbelehrbare Menschen geben soll die nicht einmal einem SV etwas glauben😁).

Es ist nämlich schon ein kleiner Unterscheid bei den Instandsetzungskosten ob der Stoßfänger evtl nur lackiert werde muss, oder ob er zu erneuern ist.

Beides ist hier nach der Schilderung des TE möglich.

Und ein Werkstattmeister schreibt in seinen KVA das, was der Kunde gerne haben möchte, ein Sachverständiger schreibt das auf, was er für erforderlich hält, unabhängig von den Wünschen dritter...... 

Aber natürlich gibt es auch da Ausnahmen, die sind hier aber nicht die Regel und daher nicht der Maßstab für diese Diskussion hier.

Und bei einem Kurzgutachten hält sich das SV Honorar (nicht Gebühren😉) nun ja wirklich in Grenzen.

Ich habe eingentlich nocht nicht erlebt, dass eine Versicherung sich da querstellt.

Auch für den Sachbearbeiter ist es doch eine saubere Sache, wenn er ein Gutachten in der Akte hat, auf welches er seine Regulierung stützen kann.

Und eines ist doch den Insidern hier auch sicherlich nur zu gut bekannt:

Den meisten Stress mit den Beteiligten gibt es bei den Kleinkollisionen und Bagatellschäden 🙁

In diesem Sinne.....😁

Gruss

Delle

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