Zusatzscheinwerfer eintragungspflichtig????
Hallo,
ich möchte gerne an meinen Vito 639 folgende Zusatzscheinwerfer anbringen:
2 unter der Heckstoßstange montierte Rückfahrscheinwerfer, die über einen separaten Schaler geschaltet werden (nach Bedarf), sprich wie Arbeitsscheinwerfer
2 zusätzliche Fernscheinwerfer von Hella an der Wagenfront.
http://www.voelkner.de/.../...FF-75-H7-B-x-H-x-T-155-x-63-x-97-mm.html
Dazu sind meine noch offenen Fragen:
- Montiere ich am Heck echte "Rückfahrscheinwerfer" oder Arbeitsscheinwerfer? Welche sind zulässig und welche lechten den Nahbereich besser aus?
- Müssen die oben genannten Zusatzscheinwerfer eingetragen werden, oder reicht es eine Art ABE mitzuführen?
Vielen Dank für eure hilfe im Voraus!
Gruß
9 Antworten
Moin,
also du darfst max. 4 Fernscheinwerfer haben. Ausserdem max. Rückfahrscheinwerfer...gilt aber beim LKW. Ob es dafür andere Regelungen für PKW´s gibt, kann ich nicht sagen.
Es gibt viele Transporter die 2 normale Arbeitsscheinwerfer unter dem Trittbrett am heck haben...also kein Problem.
Als Rückfahrscheinwerfer würde ich dann gleich Arbeitsscheinwerfer nehmen, oder aber Nebelscheinwerfer, da diese in die breite leuchten, und eben den gewünschten Nahbereich ausleuchten. Aber Arbeitsscheinwerfer wäre meine wahl.
Du musst auch noch dran denken, das du die Kabel und Sicherungen passend dimensioniert, sonst droht ein Kabelbrannt, wenn du z.b. beim Rückfahrlicht mit 2x55W zusätzlich zu den 2x21W fährst. Also auch dadran denken. Ebenso bei den Fernscheinwerfern...am besten setzt du Arbeitsrelais zwischen...
Hallole zusammen
An meinem alten Pikup hatte ich auch Arbeitsscheinwerfer deren Ansteuerung allerdings mit der Rückfahrleuchte und einem Relaise so gekoppelt waren das diese nur mit eingelegtem Rückwärtsgang funktionierten. Montiert habe ich diese nicht unter dem Stoßfänger hinten sondern am Aufbau oben im Dachbereich , beim 639 er währe das vergleichbar an der Heckklappe oberhalb des Fensters mit steil nach unten gerichteter Abstrahlungsrichtung . Das stellt sicher das nur bei stehendem bzw rückwärtsfahrenden Fahrzeug diese leuchten geschaltet sein können was wiederum der Stvzo entspricht und diese nochmals zu dem normalen Rückfahrscheinwerfer zusätzlich Schaltbar sind. Bei den HU gabs nieh Probleme und durch unebenes Gelände konnte man auch fahren ohne befürchten zu müssen mit den Zusatzlampen wo hängenzubleiben. Ich kenne sogar kollegen die diese leuchten innen montiert haben und nur mit geöffneter Hecklklappe diese benutzen können, in dem fall so verklemmen das nur bei offener Kalppe schaltbar ist ( Türkontakt der Klappe nutzen ) . In dem Fall wurden die leuchten sogar in die innenverkleidung der Klappe eingelassen. Je nach Bedarf und Einsatzanforderung kannst Du dich für eine passende Variante entscheiden-. Zusatzscheinwerfer sind solange diese eine EU Freigabe haben durchaus nicht Eintragungspflichtig, Du darfst jedoch keine Scharfkanntigen oder abstehende Dinge montieren die bei Unfällen möglicherweise Fußgänger zusätzlich verletzen könnten. Also ist vorfahren beim TüV doch keine so schlechte idee , allerdings müßen bestimmte Abmessungen und Schaltungen eingehalten werden wie diese zu verkabeln sind. Fernlichter darf man dazuschalten das diese mit den Fernlichtern angehen , Nebler die je nach Modell in den Hauptscheiwerfern integriert sein können oder im Stoßfänger ab Werk drinn sind kann man wenn nicht vorhanden nachrüsten. sind daher als Zusatzleuchten die vorn aussen angeschraubt werden müßten nicht empfehlenswert...) .. Das einzige Problem das ich sehe ist ob man diese leuchtenkombinationen mit dem Steuergerät so verheiraten kann das keine Fehlermeldungen aufschlagen.. Da hätte ich ernsthafte Bedenken.. sollte aber machbar sein. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von einbekannter
Welche sind zulässig und welche lechten den Nahbereich besser aus?
Kann dir diese wirklich empfehlen😉
Haben eine extra Zulassung als Rückfahrscheinwerfer (für den penieblen TÜV-Onkel)
Bau LED scheinwerfer dran. Kosten zwar bisschen mehr aber licht ist heller brauchen weniger strom und glühlampenwechsel entfällt.
Hab ich an meinen Hänger dran da es die fahrzeugelektrik nicht verkraftet hätte.
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Kann dir diese wirklich empfehlen😉Zitat:
Original geschrieben von einbekannter
Welche sind zulässig und welche lechten den Nahbereich besser aus?
Haben eine extra Zulassung als Rückfahrscheinwerfer (für den penieblen TÜV-Onkel)
Die sehen aber richtig gut aus gibts bestelldaten ?? Jol
Sind sogar bezahlbar (Weil die LED-Technik schon weit entwickelt ist)
Frag mal z.B bei Winkler nach HELLA-Ultra-Beam die eine Zulassung als Rückfahrscheinwerfer haben.
Es gibt m.W nur diesen einen Typ.
Gruß Volker
Hi,
bei Zusatzscheinwerfern gibt es eine ABE dazu die du mitführen sollst. Scheinwerfer nur für den Zweck einsetzen, sonst erlischt die ABE. Also, RüFa-scheinwerfer als RüFa-scheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer einsetzen.
Rüfa werden so angeschlossen das sie dann eingeschaltet werden wenn du den Rückwärtsgang einlegst und Arbeitsscheinwerfer per Schalter.
Empfehle auch den besagten Hella Ultrabeam FF als Rückfahrscheinwerfer. Hat ne bessere Seitenausleuchtung als ein Arbeitsscheinwerfer.
2 zusätzliche Fernscheinwerfer sind zulässig. Anbaumaße beachten!
LED?! Naja, wenn der mal beim rangieren putt geht oder so kannst nicht mal eben günstig nen neuen einbauen oder für paar Euros ne neue Lampe einbauen. Und so oft gehen die auch nicht kaputt. Und vom Einbauaufwand kommst du aufs gleiche hinaus. Und wenn du noch Glühlampenüberwachung hast, fällst mit "einfach mit anklemmen an RüFa" auf die Nase.
Grüße
mein tipp dazu diese überrelaise zu schalten heist nur den Arbeitsstrom für das relaise abzunehmen kann sogar sein das die Rückfahrleuchten wenn an der Hängerdose (Anhängersteuergerät ) abgenommen ( nicht am Stecker der kupplung sondern am kabelbaum ) und den Strom für die leuchtmittel direkt an der Batterie natürlich abgesichert zu holen. Das könnte klappen denn der Relaisestrom könnte als Hänger erkannt werden aber das erklärt besser der Fahrzeugelektroniker.. dazu weis ich zuwenig drüber.. könnte man sogar versuchen einparametrieren zu lassen , das kann aber nur die NDL soweit mir bekannt ist.. Jol.
Hallo!
dein Vito dürfte dieser Klasse angehören-M1 Kraft-Fz. bis 3,5 t und bis 9 Personen Beförderungskapazität
damit darfst Du folgendes laut Gesetz haben-
Scheinwerfer für Fernlicht
Anzahl: 2 oder 4 Stück
Anbauhöhe: Keine besonderen Vorschriften
Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht,
dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.
Elektrische Schaltung: Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig
oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche
Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr
als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom
Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für
Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen
alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen.
Die Summe der Referenzzahlen aller Fernscheinwerfer darf nicht größer als 75 sein.
diese Zahlen stehen auf dem Scheinwerferglas bzw,auf einemAukleber am Scheinwerfergehäuse!
z.B. normale FSW haben 40,da bleiben noch 35 übrig um die Referenzzahl auszuschöpfen!
Rückfahrscheinwerfer darfst Du nur 2 haben,insgesamt!
aber als Arbeitscheinwerfer,unabhängig einzuschalten von anderer Beleuchtung kannst Du dranmachen,was
Du möchtest!
ergo wirst Du Arbeitscheinwerfer anbauen,die leuchten eh denn Bereich besser und breiter aus!
eine ABE brauchst Du nicht,wenn ein Prüfzeichen(E-Nummer) auf den FSW draufsteht,das sagt ja die
E-Nummer aus,geprüft nach ECE-Lichtregelung!
mfg