Zivilbulle, eine Chance?
Hallo, habe eine Frage. Und zwar war ich eben mit meiner freudin ganz normal auf dem Nachhauseweg. Als auf einmal ein Volvo Links einfach aus der Einfahrt schoß. Ich musste eine Vollbremsung hinlegen, und habe Lichthupe gemacht. Anschließen ein par Meter an der Ampel stieg der Herr aus. Meinte das ich weiß das Lichthupe eine Nötigung wäre. Da sagte ich dann fahren sie nicht einfach raus, sie hätten warten müssen. Er sagte darauf nur noch, das er sich die Nummer von mir notiert hat und sein Ausweis lege vorne drin im Auto.
So wenn der mich nun Anzeigt wegen der Lichthupe, hat er eine Chance? Er war ja alleine und wir waren zu Zweit.
Und hätte ich eine Chance wegen seinem Fahrmanöver ihn Anzuzeigen? Oder hat ein Zivilbulle ( Wenn er einer war ) Narrenfreiheit?
Kann ja nicht sein, ich meine er war normal gekleidet in Jogginghose und sagte das mit dem Ausweis zum Schluß, weil ich schon die Hand am Griff hatte und gekocht habe xD Ich glaube der hatte Teils Angst das ich ihm eine Scheuere ^^
Beste Antwort im Thema
Seufs, ich mache mir wirklich Sorgen um meine Rente. Wer verdient die für mich ?
22 Antworten
Ja mache das mal und nenne bei der Anzeigenaufnahme den anderen gleich noch einmal Zivilbulle wenn du dich traust
@ TE, Meist Du das hier wirklich ernst oder hast Du nur Langeweile ?
Sollte das erste zutreffen hast Du mein tiefstes Mitgefühl.
Klar ist es ärgerlich wenn einem die Vorfahrt genommen wird, was Du daraus machst ist aber einfach nur lächerlich und nimms mir nicht krumm, aber so wie Du Dich hier aufführst spreche ich Dir die Reife ab ein Fahrzeug mit Verantwortung zu führen.
Ach Gott, jetzt droht mir der TE auch noch per PN.
Jungfuchs, sei vorsichtig mit dem was du schreibst, Bulle an sich ist bereits eine Beleidigung die durchaus Strafrechtlich relevant ist.
Und nein, die verzogene Göre ist keine Strafrelevante Beleidigung und zurück nehm ich die auch nicht.
Advokart ist wohl dein Liebling ;-)
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 1. November 2014 um 17:30:10 Uhr:
Ach Gott, jetzt droht mir der TE auch noch per PM.
Jungfuchs, sei vorsichtig mit dem was du schreibst, Bulle an sich ist bereits eine Beleidigung die durchaus Strafrechtlich relevant ist.
Und nein, die verzogene Göre ist keine Strafrelevante Beleidigung und zurück nehm ich die auch nicht
Eher eine Tatsache 😛 😁
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 1. November 2014 um 17:30:10 Uhr:
Ach Gott, jetzt droht mir der TE auch noch per PM.
Nicht nur Dir.
Die simple Frage nach dem Ausweis am Ort des Geschehens hätte dem TE die Erstellung dieses Threads erspart.
Wenn der TE einen vernünftigen Tonfall findet, um seine Anliegen zu formulieren, dann wäre das von Vorteil. Hier ist Schluß damit, wenn man meint, sich so auf der Straße Verhalten zu müssen ist das eins, hier bei MT was anderes.
Gruß Tecci
MT-Moderation