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Zahlt meine Haftpflicht?

Themenstarteram 9. August 2019 um 18:35

Hallo zusammen,

 

Mir ist gerade was ganz Doofes passiert..

Ich habe mir eine alte Vespa gekauft und mit meinem hänger abgeholt.

Daheim angekommen, parkte ich mein Auto inkl. Hänger auf einer Parkflächr vor unserem Mehrfamilienhaus. Hab den Hänger hinten aufgemacht, eine Rampe (Brett) schräggelegt und dachte mir, die Vespa bekomm ich allein auch vom Hänger.. Naja falsch gedacht..

 

Ich hab also die Vespa bzw. Wollte die Vespa über die Rampe nach unten begleiten, doch das Ding nahm dann doch schnell an Geschwindigkeit zu und ich konnte sie nicht mehr halten bzw kam nicht so schnell nach.. Sie rollte die Rampe ein Stück entlang, bis sie auf der stasse angekommen gegen ein geparktes Auto, welches direkt vor meinem Hänger stand, gekracht ist :-O scheisse!!

 

Natürlich ist die Vespa nicht versichert, hab sie ja gerade erst gekauft.. Und der Motor lief auch nicht..

Ist das jetzt eine Sache für meine private Haftpflicht?

Weil sonst muss ich den Schaden ja wohl selber zahlen.. (der Kotflügel der Vespa ist voll gegen die Felge und dann gegen den Reifen.. Somit sind Reifen und Felge kaputt)

 

Mir geht es nur um den Schaden des Autos. Die Vespa wird sowieso auf Vordermann gebracht..

 

Kann mir bitte jemand helfen? Heute ist auch noch Freitag und ich kann erst Montag mit meiner Versicherung reden... :-(

Beste Antwort im Thema

Das Entladen ist dem Gebrauch des KFZ zuzuordnen.

Diese Haftplicht ist in Anspruch zu nehmen.

Ansonsten gebe ich tomold recht.

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Zitat:

@Clau_dia schrieb am 9. August 2019 um 20:35:00 Uhr:

(der Kotflügel der Vespa ist voll gegen die Felge und dann gegen den Reifen.. Somit sind Reifen und Felge kaputt)

Von dieser Aktion geht kein Reifen kaputt.

Zahl aus deiner Tasche eine neue Felge plus Reifen umziehen und gut ist es.

Mit den Versicherungen, Hänger dir, Auto dem Freund, gibt es ein unendliches Hickhack.

Zum Schluß werdet ihr beide Hochgestuft, was den Schaden bestimmt um ein weites übersteigt.

Beide hochgestuft :confused:

Ich kenne bei Hängern keine Rückstufung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. August 2019 um 21:54:34 Uhr:

Beide hochgestuft :confused:

nur wenn man meint, dass ein Anhänger eine eigene SF-Klasse hat ;)

Richtig.

Zitat:

@tomold schrieb am 9. August 2019 um 21:09:17 Uhr:

Versuch Dich mit dem Geschädigten zu einigen, sonst wird der SFR Deines Freundes steigen (darin liegt Streitpotential mit Deinem Freund).

siehe mein editiertes oben.. es gibt tarife, die übernehmen auch den höherstufungsschaden an überlassenen fahrzeugen dritter (vk+kh).

das sind aber meist Premiumtarife, genau wie jene, die das Be- und Entladen über die PHV regeln, wie ich es in meiner ersten Antwort andeutete.

Ohne zu wissen, was für einen Tarif die TE hat, ist das wilde Spekulation.

da hilft nur ein blick in die versicherungsbedingungen, ein anruf beim vertreter oder besser, ein anruf in der schadenabteilung. :)

so ist es :)

Themenstarteram 9. August 2019 um 20:29

Ok Leute! Vielen Dank für eure ganzen Tips und Hinweise! Ich werde jetzt mal abwarten, was die Reparatur kostet

Warte nicht zu lange, meine mich zu erinnern, dass es Fristen für die Meldung bei der Versicherung gibt.

Zitat:

@beachi schrieb am 9. August 2019 um 22:11:27 Uhr:

da hilft nur ein blick in die versicherungsbedingungen, ein anruf beim vertreter oder besser, ein anruf in der schadenabteilung. :)

So könnte das z.B. theoretisch aussehen:

"20. Belade- und Entladeschäden

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer,

Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden,

die Dritten beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers zugefügt

werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.

Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlos-

sen. Dem Versicherungsnehmer steht es frei einen Schaden von der

zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem

Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt EUR 10.000."

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